Die Satzung des LVH definiert folgenden Vereinszweck:
- Beratung hochbegabter Kinder, ihrer Eltern sowie Beratung von Lehrern, Erziehern und in der Erziehungsberatung tätigen Personen wie z.B. Psychologen, Sozialpäda-gogen und Kinderärzten
- Förderung von Initiativen wie Elterngesprächskreise, um Eltern von hochbegabten Kindern die Gelegenheit zu geben, gemeinsame Probleme zu diskutieren und Ex-perten zu konsultieren, Diskussionskreise und Förderkurse für hochbegabte Kinder
- Interessenvertretung gegenüber den Schulbehörden und den zuständigen Ministerien des Landes; durch Öffentlichkeitsarbeit und Information der Mitglieder zum Thema hochbegabte Kinder
- Anregungen zu wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der Hochbegabtenförderung, insbesondere an den Universitäten, Hochschulen und pädagogischen Hochschulen des Landes